Wenn geschützte Inhalte verwendet werden, ist immer eine Erlaubnis zur Nutzung erforderlich. Möglich sind dabei drei verschiedene Arten:
- die gesetzliche Erlaubnis oder
- die Erlaubnis durch eine Verwertungsgesellschaft oder
- die Erlaubnis direkt von den Rechteinhaber:innen.
Für die Rechteklärung sind zwei entscheidende Überlegungen nötig:
- Welche Nutzungshandlungen sollen konkret gesetzt werden? Nur so weiß man welche Nutzungsrechte einzuholen sind. Dabei liegt sehr oft auch eine Vervielfältigungshandlung vor, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen ist.
- Welche Schutzrechte sind konkret betroffen? Wer ist dabei der/die jeweils Berechtigte? Ist für einzelne Rechte die Schutzfrist schon abgelaufen? Hierfür muss der Inhalt des Werks analysiert werden. Die einzelnen Rechte bestehen dabei immer nebeneinander (Mehrschichtprinzip)