Leistungsschutzberechtigte erbringen gesetzlich geschützte Leistungen im Zuge des künstlerischen Kreations- bzw. Verwertungsprozesses: - Darbietende Künstler (Sänger, Interpreten, Tänzer, Sprecher etc. die ein Werk darbieten) - Veranstalter - Tonträgerhersteller - Licht- und Laufbildhersteller - Sendeunternehmer