Jede funktionierende Demokratie beruht auf der Teilhabe ihrer Mitglieder. Um diese zu ermöglichen ist es notwendig, dass jedes einzelne Mitglied die Möglichkeit hat, sich eine Meinung bilden zu können. Grundlage dafür ist der freie Austausch von Informationen und Meinungen, die dabei in einen Wettbewerb treten.
Ein zentrales Element dabei ist die Vielfalt, also das Vorhandensein unterschiedlicher Perspektiven. Garantiert wird der Informations- und Meinungsaustausch durch die Meinungsfreiheit. Sie ist in Art 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) grundrechtlich verankert und garantiert jedem Einzelnen die Freiheit zur Äußerung und zum Empfang von Mitteilungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bezeichnet sie auch als Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft.
Eine zentrale Rolle im Rahmen des demokratischen Diskurses kommt den Medien zu. Sie sind Träger und Vermittler der öffentlichen Meinungsbildung, weil sie eine Öffentlichkeit erreichen. Sie haben eine hohe Wirkungsmacht. Weil sie deshalb Meinungen besonders stark beeinflussen können, unterliegen sie aber auch einer besonderen Verantwortung (Art 10 Abs 2 EMRK). Deshalb ist die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos, sondern bestimmten Grenzen unterworfen. Die grundlegenden Spielregeln für alle Medien legt das Mediengesetz fest.