Einleitung

WAS SIND MEDIEN?

Medien sind Transportmittel für die Übertragung von gedanklichen Inhalten, sie ermöglichen Kommunikation. Einerseits gibt es die Individualkommunikation, die zwischen zwei oder einigen Menschen stattfindet. Demgegenüber steht die Massenkommunikation, die ihre Inhalte an eine Vielzahl von Menschen vermittelt. Wenn auf dieser Webseite von Medien die Rede ist, sind Massenmedien gemeint.

Darunter fallen aber nicht nur die klassischen Print- und Rundfunkmedien, also Zeitungen und Zeitschriften, Radio und Fernsehen. Deshalb gelten die Spielregeln für Medien grundsätzlich auch für Flugzettel und Flyer, für „private“ Webseiten oder für Social-Media Kanäle. Die Person, die für die inhaltliche Gestaltung eines Mediums die Letztverantwortung trägt, ist der/die Medieninhaber:in. Damit sind alle, die eine eigene Website, ein Facebook- oder Twitter-Profil betreiben, Medieninhaber:innen. Das bringt medienrechtliche
Verantwortungen, aber auch Privilegierungen mit sich.

MEINUNGSFREIHEIT UND IHRE GRENZEN

Eine wesentliche Grundlage jeder Demokratie ist die Meinungsfreiheit. Sie umfasst sowohl die Äußerung, als auch den Empfang von gedanklichen Inhalten, von Nachrichten und Ideen. Die Meinungsfreiheit ist dabei aber nicht schrankenlos. Der Schutz von Rechten anderer und von gesellschaftlichen Werten setzt der Meinungsfreiheit mehr oder weniger klar definierte Grenzen. Bei
der Erstellung von Medienbeiträgen ist deshalb eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Im Wesentlichen lassen sich diese Regeln aber auf zwei Grundfragen reduzieren.

DIE GROSSEN FRAGEN

Was darf ich verwenden?

Wann und wie darf ich Medieninhalte, die ich nicht selbst hergestellt habe, sondern die von Dritten stammen, für einen
Radio- oder Fernsehbeitrag, für eine Website oder einen Printbeitrag verwenden? (z.B.: Passagen aus Büchern, fertige Fotos oder Musik von Tonträgern; aber auch selbstaufgenommene Reden, Konzerte oder Fotos)

Dabei ist vor allem das Urheberrecht von Bedeutung. Alle, die Medieninhalte herstellen, investieren Zeit, Schweiß, Kreativität oder Kapital. Dieser Aufwand wird gesellschaftlich honoriert, indem geistiges Eigentum, ebenso wie materielles Eigentum, geschützt wird. Alle, die bestehende Medieninhalte nützen wollen, müssen deshalb sicherstellen, dass die jeweilige Verwendung
auch erlaubt ist. Der Meinungsfreiheit sind damit durch die Eigentumsfreiheit bestimmte Grenzen gesetzt.

Was darf ich sagen?

Wann darf ich die Identität von Personen nennen, was ist öffentlich, was privat? Wo endet zulässige Kritik, was darf ich dem Einzelnen zum Vorwurf machen, was Gruppen von Menschen? Was ist Objektivität? Wo verlaufen die Grenzen zwischen redaktionellem Inhalt und Werbung?

Hier geht es um den Schutz der Personen, über die berichtet wird (v.A. Ehre und Privatsphäre) und um den Schutz von gesellschaftlichen Interessen, wie Demokratie oder öffentlichen Frieden. Warum das wichtig ist? Medien wenden sich an eine Öffentlichkeit und prägen die Meinung der angesprochenen Menschen. Deshalb ist die Erstellung von Medieninhalten mit Verantwortung verbunden. Der Meinungsfreiheit sind durch Gemeinschaftsinteressen und Interessen Einzelner bestimmte Grenzen gesetzt. Die Regeln in diesem Bereich sagen uns worauf wir bei der inhaltlichen Aussage eines Beitrags achten müssen.

Der Aufbau der Handreichung und der Webseite Medien.Recht.Ethik folgt deshalb auch diesen beiden großen Fragen und möchte sich weniger in den Details der einzelnen gesetzlichen Bestimmungen verlieren.

DER BEITRAG VON ETHIK ZUM VERSTÄNDNIS
GESETZLICHER REGELN

Ethik ist die Lehre vom richtigen Handeln. Es geht um Maßstäbe für gerechtes Handeln und um Folgen von Handlungen. Wie bereits im Gastbeitrag von Alexander Warzilek beschrieben, folgen ethische Richtlinien oft höheren Standards als gesetzliche Vorgaben. Während Gesetze festlegen, was man tun muss, legen ethische Richtlinien fest, was man tun sollte. Ethische Leitlinien können also da ansetzen, wo Gesetze etwas erlauben, moralische Gründe dennoch dagegen sprechen. Sie fließen in freiwillige Selbstbindungsregeln ein, wie dem Ehrenkodex des österreichischen Presserates. Zum anderen fußen gesetzliche Regeln sehr oft auf ethischen Überlegungen. Bei gesetzlichen Lösungen geht es nämlich oft um Wertungen und die Entscheidung von Interessenskonflikten. Etwa wenn Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz gegeneinander prallen oder wenn Meinungsfreiheit und Eigentumsfreiheit gegeneinander abgewogen werden. Die Beschäftigung mit ethischen Fragen
kann deshalb sehr anschaulich den Sinn von Gesetzen offen legen.

ZUM SELBSTVERSTÄNDNIS VON MEDIEN.RECHT.ETHIK

Medien.Recht.Ethik möchte daher den Blick auf die ethischen Überlegungen hinter den trockenen Paragrafen lenken, auf die Wertungen und Interessen, die der Grund sind, für konkrete gesetzliche Lösungen. Die Beschäftigung mit dem Sinn von Regeln und die Sensibilisierung für ethische Fragestellungen sollen ein Gespür für die Materie vermitteln. Daneben soll die Darstellung von Zusammenhängen und Wechselwirkungen einen Überblick und ein grundlegendes Verständnis erleichtern.

Dabei wird nur auf die wichtigsten medienrelevanten Regeln eingegangen und mit Vereinfachungen gearbeitet. Manches ist in der juristischen Realität wesentlich komplexer. Für eine korrekte rechtliche Beurteilung sind deshalb im Einzelfall die einschlägigen Bestimmungen und Entscheidungen bzw. fachliche Beratung heranzuziehen.

Ganz verzichten auf gesetzliche Bestimmungen kann man aber natürlich nicht, wenn es um Urheber- und Medienrecht geht. Zur Weiterführung und Vertiefung wird deshalb auf die entsprechenden Gesetzesstellen verwiesen. Praxistipps (grün) und ethische Aspekte der täglichen Medienarbeit (blau) finden sich in farblich gekennzeichneten Kästen.

Auf der Startseite dieser Website gibt es außerdem die Kategorie Fragen aus der Praxis. Dort kann anhand von Fragen zum Medien- und Urheberrecht in praktischen Kontexten spielerisch Wissen vertieft werden.


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