Urheberrechte und Leistungsschutzrechte bestehen nebeneinander. Z.B. sind an einer Musikaufnahme Urheber (Text &Musik), Darbietende Künstler und Tonträgerhersteller (Plattenlabel) berechtigt.
Urheberrechte und Leistungsschutzrechte bestehen nebeneinander. Z.B. sind an einer Musikaufnahme Urheber (Text &Musik), Darbietende Künstler und Tonträgerhersteller (Plattenlabel) berechtigt.