Wenn ihr Verhalten strafbar ist, gibt es unter Umständen einen Identitätsschutz (§7a MedienG), weil Verdächtige bei kleineren Vergehen nicht bekannt werden sollen. In unserer Geschichte haben wir einen Widerspruch zwischen Verhalten und Verantwortung als Bürgermeisterin. Das öffentliche Interesse wird damit überwiegen. Deshalb ist die Veröffentlichung von Identitätsmerkmalen (Namen, Bilder etc.) erlaubt