Gratuliere, Du hast die das zentrale Element Journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten, nämlich die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen kann dir auch ein unwahrer Vorwurf nichts anhaben.
Gratuliere, Du hast die das zentrale Element Journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten, nämlich die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen kann dir auch ein unwahrer Vorwurf nichts anhaben.