Nein, nicht wenn der Vorwurf wahr ist. Das ist zulässig, solange es sich nicht um ganz private Dinge handelt. Die Wahrheit musst aber in einem allfälligen Verfahren du beweisen. Ganz wichtig ist: Der konkrete Vorwurf muss wahr sein, z.B. „Bürgermeisterin. war da (beim Impftermin)“. Der Vorwurf einer unberechtigten Impfung z.B. ist etwas völlig Anderes.