Bei der Interessensabwägung werden die Schutzinteressen des Betroffenen (seine Persönlichkeitsrechte) dem Informationswert und dem öffentlichen (demokratischen) Interesse gegenübergestellt um festzustellen was im konkreten Fall als wichtiger angesehen wird. Politiker müssen sich dabei grundsätzlich mehr gefallen lassen als andere Es kommt dann zu einer Interessensabwägung: