Auch dann bist du unter Umständen straflos. Nämlich dann, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, du erstens glaubst dass der Vorwurf wahr ist und du zweitens sorgfältig recherchiert hast. Das nennt sich journalistische Sorgfalt, gilt aber nur für professionelle Journalist:innen und Medieninhaber:innen.