Ein weiteres journalistisches Privileg ist das Redaktionsgeheimnis. In jedem behördlichen Verfahren, also vor Gerichten, aber auch vor Verwaltungsbehörden, kann die Beantwortung von Fragen nach der Identität von Beitragsgestalter:innen und Informant:innen verweigert werden.
Dieser Quellenschutz, das letzte Mosaiksteinchen der journalistischen Tätigkeit, wird vom EGMR als wesentliche Grundlage der Pressefreiheit angesehen. Damit soll die Funktion der Medien als ‚Public Watchdog’ und damit ihre essentielle Rolle im Prozess der demokratischen Meinungsbildung geschützt werden.