Bei der Erstellung von Medieninhalten fließen meist nicht nur eigene Beiträge ein. Es werden auch Inhalte verwendet, die andere geschaffen haben und die wir hier zusammenfassend vorbestehende Inhalte nennen. Diese Inhalte können sein:
- fertiges Material (Musik auf Tonträgern , Filmaufnahmen…)
- selbst aufgenommene Inhalte (Musik auf einem Konzert, Passagen aus einem Text, die jemand vorliest…).
Meistens werden diese vorbestehenden Inhalte geschützt sein. Wir sprechen dann von geschützten Inhalten. Dies geschieht meistens durch das Urheberrecht: Es handelt sich dann um Urheberrechte und/oder sogenannte Leistungsschutzrechte. Daneben ist das sogenannte Hausrecht von Bedeutung. Und auch Persönlichkeitsrechte sollten an dieser Stelle mitgedacht werden. Für die Verwendung eines geschützten Inhalts bedarf es stets einer Erlaubnis zur Verwendung.
Eine Erlaubnis zur Verwendung bekommt man – abhängig vom geschützten Inhalt:
- direkt von den Rechteinhaber:innen oder
- über eine Verwertungsgesellschaft oder
- über eine gesetzliche Erlaubnis.