Werkschutz und Leistungsschutz sind klassisches Urheberrecht. Bei der Verwendung von vorbestehenden geschützten Inhalten sind unter Umständen noch weitere Berechtigte zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um:
- das Hausrecht und
Werkschutz und Leistungsschutz sind klassisches Urheberrecht. Bei der Verwendung von vorbestehenden geschützten Inhalten sind unter Umständen noch weitere Berechtigte zu berücksichtigen. Es handelt sich dabei um: