Sobald Personen genannt, abgebildet oder zu hören und erkennbar bzw. identifizierbar sind, muss überlegt werden, ob das zulässig ist. Empfehlenswert ist dabei, eine Einwilligung einzuholen. Das gilt für fertiges Material ebenso, wie für selbst aufgenommenes Material. (Für weitere Überlegungen dazu siehe Schutz von Einzelinteressen)
Es gibt eine sogenannte stillschweigende oder konkludente Zustimmung: Wenn man mit dem Mikrofon mit dem Logo des Senders, sowie einem Aufnahmegerät oder der TV-Kamera eine Frage stellt und die Person ihre Antwort in das Mikro spricht, kann man davon ausgehen, dass sie einer Ausstrahlung auf dem jeweiligen Sender zustimmt. Ob damit auch eine Zustimmung für andere Verwendungen (z.B. online) gegeben wird, bleibt fraglich.
Auch ethisch gesehen ist es besser, Personen vor der Aufnahme zu fragen und sie aufzuklären, was mit der Aufnahme passieren wird (Ausstrahlung in Radio/TV, Speicherung im Internet…).
Das hat damit zu tun, dass Personen durchaus überlegter antworten, wenn sie wissen, dass sie in Massenmedien und vielleicht auch unbegrenzt im Internet zu hören sind. Zusätzlich kann es ein, dass die Personen gerne wissen möchten, für welches Medium oder welche Sendung sie ein Interview geben, um einordnen zu können, in welchem Kontext ihre Meldung erscheinen wird. Im Fall der Fälle können sie dann besser abwägen, ob sie ein Interview in diesem Kontext geben möchten, oder nicht.
Bei Minderjährigen ist zu beachten, dass es hier auch ein Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten braucht. In diesem Fall sollten beide – also Kind und Erziehungsberechtigte/r – über den Zweck der Aufnahmen informiert werden. Denn auch das Kind hat das Recht zu erfahren, was mit seinen Aufnahmen passiert.
In manchen Fällen ist es empfehlenswert, sich eine schriftliche Einverständniserklärung zu holen. Gerade, wenn es um heikle Themen geht. Eine Vorlage für eine solche Einwilligung (Bildrechteübertragung) findet sich im Downloadbereich.