Exkurs: Branchenspezifische Änderungen

Kategorien: "Nutzungserlaubnis"

Änderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Urheber:innen. Jedoch dürfen alle, die ein Werk rechtmäßig verwenden, solche Änderungen vornehmen, die ‚branchenüblich’ (Gewohnheiten des redlichen Verkehrs) sind. Grundsätzlich ist der Anwendungskreis aber nicht allzu weit. Niemals zulässig sind jedenfalls Änderungen, die das Werk entstellen oder verstümmeln oder geistige Interessen schwer beeinträchtigen. Vor allem Sinn und Wesen werden geschützt.


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